DECKBEDINGUNGEN
Bei Bedeckung der Stute unterwirft sich der Besitzer folgender Vereinbarung:
Vorrausetzungen für eine Bedeckung
- Eine Bedeckung der Stute ist nur möglich, wenn diese gesund und gegen Herpes, Influenza und Tetanus geimpft ist. Der Impfausweiß muß vorgelegt werden.
- Eine frische Tupferprobe ist erforderlich, deren Ergebnis einwandfrei sein muss. Die Tupferprobe darf nicht älter als 14 Tage sein. Für eine ordnungsgemäße Tupferprobe haftet der tätige Veterinär.
Die Hufeisen sind aus Sicherheitsgründen zu entfernen.
- Die Kopie der Haftpflichtversicherung ist beizubringen.
- Jegliche Haftpflicht - Tierarztkosten trägt der Besitzer der Stute.
Bedeckung der Stute im Freissprung:
- Eine möglichst präzise Einschätzung der Rosse durch den Stutenhalter oder einen Tierarzt ist erforderlich.
- Die Bedeckung durch unseren Hengst erfolgt nach probieren an der Hand.
- Je nach Einschätzung des Deckhalters behält sich dieser vor, die Stute einseitig oder beidseitig mit Deckseilen zu belegen.
- Die Bedeckung erfolgt in der Regel am zweiten und am vierten Tag der Rosse.
- Bei Nichtaufnahme der Stute, ist eine weitere Bedeckung in der Folgerosse im Deckpreis inbegriffen.
- Die Bedeckung erfolgt möglichst in Anwesenheit des Stutenhalters.
Kosten
- Ein Einstallen der Stute beträgt 12,- Euro pro Tag, mit Fohlen bei Fuß 15,- Euro pro Tag.
- Die Decktaxe wird fällig bei Einstallung der Stute.
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